Allgemeine Geschäftsbedingungen von 57markt.de,
dem Onlineportal der Vorländer GmbH & Co. KG,
Buch- und Offsetdruckerei, Verlag, Werbeagentur

Präambel: 57markt.de ist ein regionales Informationsportal, auf dem Mitglieder und Geschäftspartner zu gewerblichen Zwecken, jedoch nicht ausschließlich, Werbeeinträge / Werbeplätze und Werbebanner schalten können, sofern deren Angebot, der Vertrieb oder Erwerb angebotener Waren / Dienstleistungen nicht gegen gesetzliche Vorschriften, diese AGB oder die "57markt.de"-Grundsätze verstößt.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von "57markt.de" (im Folgenden AGB genannt) regeln das Nutzungs- und Vertragsverhältnis zwischen dem Onlineportal "57markt.de" und sämtlichen natürlichen und juristischen Personen, die textliche Werbeeinträge bei "57markt.de" schalten sowie den Besuchern und Mitgliedern dieser Seiten.

Diese AGB betreffen die Nutzung der Websites 57markt.de sowie aller zu dieser Domain gehörenden Subdomains (im Folgenden: 57markt.de). Diese AGB finden auch dann Anwendung, wenn Sie die "57markt.de"- Website oder Bereiche davon von anderen Websites aus nutzen, die den Zugang zur "57markt.de"-Website vollständig oder in Auszügen ermöglichen.

§1 Geltung der AGB
Sämtliche Angebote und Leistungen erfolgen ausschließlich unter Einbeziehung dieser AGB. Nicht bevollmächtigte Angestellte der Vorländer GmbH & Co. KG sind nicht berechtigt, schriftliche und/oder mündliche Nebenabreden zu treffen oder Zusagen zu geben, die über den Inhalt eines jeweiligen Werbevertrages und/oder dieser AGB hinausgehen. Diese AGB gelten für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichenden, entgegenstehenden oder ergänzenden AGB von Kunden und/oder Mitgliedern wird hiermit widersprochen. Sie werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§2 Mitgliedschaft

§2.1 Anmeldung

§2.1.1
Das Erfassen von Texteinträgen und werblichen Texteinträgen auf der 57markt.de-Website setzt eine Anmeldung als Mitglied voraus. Ein Anspruch auf Anmeldung zu der 57markt.de-Website besteht nicht. Die Anmeldung selbst ist kostenfrei. Sie erfolgt durch Eröffnung eines Mitgliedskontos unter Zustimmung u.a. zu diesen AGB. Mit der Anmeldung und Schaltung des vom Mitglied gebuchten Werbepaketes kommt zwischen der Vorländer GmbH & Co. KG und dem Mitglied ein Vertrag über die Nutzung der 57markt.de-Website (im Folgenden: Werbevertrag) zustande.

§2.1.2
Die Anmeldung ist nur juristischen Personen und natürlichen Personen erlaubt.

§2.1.3
Die auf den Seiten von 57markt.de bei der Anmeldung abgefragten Daten sind vollständig und korrekt anzugeben, so z.B. Vor- und Nachname, die aktuelle Adresse (kein Postfach) und Telefonnummer sowie eine gültige E-Mail-Adresse. Die Anmeldung einer juristischen Person darf nur von einer vertretungsberechtigten natürlichen Person vorgenommen werden, die namentlich genannt werden muss. Tritt nach der Anmeldung eine Änderung der angegebenen Daten ein, so ist das Mitglied verpflichtet, die Angaben umgehend gegenüber 57markt.de zu korrigieren.

§2.1.4
Nachdem nachgeprüft wurde, ob Ihr Angebot nicht gegen gesetzliche Vorschriften, diese AGB oder die "57markt.de-Grundsätze" verstößt, werden die Daten des Mitgliedes nach der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Werbevertrages veröffentlicht.

§2.1.5
Grundsätzlich steht es dem Mitglied frei, mehrere Mitgliedskonten zu eröffnen, sofern keine Benachteiligung anderer Mitglieder oder ein betrügerisches Handeln durch diese "Multi-Accounts" zu erkennen ist.

§2.2 Gegenstand und Umfang des Nutzungsvertrags

§2.2.1
Auf den Seiten von 57markt.de stellt die Vorländer GmbH & Co. KG Mitgliedern das in der Präambel beschriebene Informationsportal zur Verfügung. Die Nutzung des Informationsportal und der Umfang, in dem einzelne Funktionen und Services gemäß gebuchtem Werbevertrages genutzt werden können, kann von 57markt.de an bestimmte Voraussetzungen geknüpft werden, wie z.B. Prüfung der Anmeldedaten, Mitgliedschaftsdauer, Art der Dienstleistung / Ware, etc.!

§2.2.2
Der Anspruch des Mitglieds auf Nutzung der 57markt.de-Website und ihrer Funktionen besteht nur im Rahmen des aktuellen Stands der Technik. Zeitweilige Beschränkungen können sich durch technische Störungen wie Unterbrechung der Stromversorgung, Hardware- und Softwarefehler, Wartungsarbeiten etc. ergeben. Vorländer GmbH ↦ Co. KG behält sich weiterhin das Recht vor, die Leistungen auf den Seiten von 57markt.de zeitweilig zu beschränken, wenn dies erforderlich ist im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit und Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen, die der ordnungsgemäßen oder verbesserten Erbringung der Leistungen dienen. Die Gesellschaft berücksichtigt in diesen Fällen die berechtigten Interessen der Mitglieder.

§2.2.3
Änderungen im Zuge des technischen Fortschritts sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder sonstigen Leistungsdaten bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

§2.3 Sperrung, Widerruf, Vertragslaufzeit, Kündigung

§2.3.1
Vorländer GmbH & Co. KG kann ein Mitglied sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte bestehen, dass das Mitglied bei der Nutzung gegen diese AGB, die 57markt.de-Grundsätze oder geltendes Recht verstößt oder wenn die Gesellschaft ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Sperrung eines Mitglieds hat. 57markt.de kann ein Mitglied insbesondere dann sperren, wenn

§2.3.1a
- 57markt.de vermehrt negative Meldungen von Nutzern erhalten hat und die Sperrung zur Wahrung der Interessen anderer Mitglieder geboten ist,

§2.3.1b
- es bei der Anmeldung falsche Angaben gemacht hat,

§2.3.1c
- es im Zusammenhang mit der Nutzung der 57markt.de-Website Rechte Dritter verletzt,

§2.3.1d
- es Leistungen von 57markt.de missbraucht oder

§2.3.1e
- ein anderer wichtiger Grund vorliegt.

§2.3.2
57markt.de berücksichtigt bei der Entscheidung, ob ein Mitglied gesperrt wird, dessen berechtigte Interessen. Statt der Sperrung kann 57markt.de als minder schwere Maßnahme den Umfang der Nutzung beschränken.

§2.3.3
Sobald ein Mitglied gesperrt wurde, darf dieses Mitglied die 57markt.de-Website nicht mehr nutzen und sich nicht erneut anmelden, bis die zur Sperre führenden Unstimmigkeiten ausgeräumt sind.

§2.3.4
Die Laufzeit des Vertrages beginnt mit dem vertraglich vereinbarten Termin. Fehlt es an einer solchen Vereinbarung, beginnt die Vertragslaufzeit mit dem Tag der Freischaltung des Werbevertrages auf der 57markt.de-Website.

§2.4 Vertragsgebühren und sonstige Zusatzgebühren

§2.4.1
Das Nutzen von 57markt.de ist kostenlos. 57markt.de verlangt auch keine Gebühren für Mitglieder, die den sogenannten "Grundeintrag" (z.B. für Vereine, Museen, Künstler oder nicht kommerzielle Einrichtungen) gebucht haben und wenn dieses Mitglied im Gegenzug nach Möglichkeit auf die 57markt.de-Website verlinkt.

§2.4.2
Für das Schalten von anderen Werbeverträgen erhebt die Vorländer GmbH & Co. KG von den 57markt.de-Mitgliedern eine Vertragsgebühr entsprechend der aktuellen Preisliste. Für zusätzliche Leistungen auf 57markt.de, insbesondere für die Erstellung und Digitalisierung von Werbetexten, Bildern, Bannern zu einem Werbevertrag, hat das Mitglied Zusatzgebühren zu zahlen (siehe dazu §3 dieser AGB).

§2.4.3
Die Höhe der einzelnen Gebühren richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Die angegebenen Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§2.5 Verbotene Einträge

§2.5.1
Es ist verboten, Artikel anzubieten, deren Angebot, Verkauf oder Erwerb gegen gesetzliche Vorschriften oder gegen die guten Sitten verstoßen. Insbesondere dürfen folgende Artikel weder beschrieben noch angeboten werden:

§2.5.1a
- Artikel, deren Bewerbung, Angebot oder Vertrieb Urheber- und Leistungsschutzrechte, gewerbliche Schutzrechte (z.B. Marken, Patente, Gebrauchs- und Geschmacksmuster) sowie sonstige Rechte (z.B. das Recht am eigenen Bild, Namens- und Persönlichkeitsrechte) verletzen,

§2.5.1b
- Militaria, Propagandaartikel und Artikel mit Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen,

§2.5.1c
- pornografische und jugendgefährdende Artikel,

§2.5.1d
- Waffen im Sinne des Waffengesetzes, insbesondere Schuss-, Hieb- und Stichwaffen jeglicher Art sowie Munition jeglicher Art,

§2.5.1e
- in der Bundesrepublik Deutschland Tabakwaren (z.B. Zigaretten, Zigarren, Feinschnitt), ohne deutsche Steuerzeichen. Tabakwaren mit deutschen Steuerzeichen dürfen nicht zu einem anderen als auf dem Steuerzeichen aufgedruckten Betrag abgegeben werden,

§2.5.1f
- radioaktive Stoffe, Gift- und Explosivstoffe sowie sonstige gesundheitsgefährdende Chemikalien,

§2.5.1g
- lebende Tiere, Produkte und Präparate geschützter Tierarten sowie geschützte Pflanzen und deren Präparate,

§2.5.1h
- menschliche Organe,

§2.5.1i
- Wertpapiere (insbesondere Aktien), Geldmarkt- oder Finanzinstrumente, Kredite, Darlehen und Finanzierungshilfen, es sei denn, diese werden von Kreditinstituten mit Sitz oder Niederlassung im Inland angeboten,

§2.5.1j
- Schuldscheine und gerichtliche Titel sowie andere Forderungen aus Rechtsgeschäften zum Zwecke des Inkasso,

§2.5.1k
- Gutscheine, die für jedermann kostenlos erhältlich sind,

§2.5.1l
- Artikel, deren Besitz zwar rechtmäßig ist, deren Verwendung aber verboten ist,

§2.5.1m
- Drogen,

§2.5.1n
- Arzneimittel,

§2.5.1o
- Medizinprodukte, soweit deren Verkauf nach den gesetzlichen Regelungen untersagt ist.

§2.5.2
Vorländer GmbH & Co. KG behält sich vor, Mitglieder zu sperren, die gegen geltendes Recht, diese AGB oder die 57markt.de-Grundsätze verstoßen.

§2.6 Haftung

§2.6.1
Vorländer GmbH & Co. KG haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten. Für das Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen sowie für jede Form der Unmöglichkeit haftet Vorländer GmbH & Co. KG maximal in Höhe des Werbevertragswerts.

§2.6.2
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Datenständen wird keine Gewähr übernommen. Sofern im Einzelfall durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung dennoch eine Gewähr übernommen wird, bezieht sich diese nur auf die Richtigkeit des Datenstandes zum Zeitpunkt der Lieferung.

§2.6.3
Bei Nichtbefolgung von Nutzungsanleitung bzw. bei Veränderungen oder Integration der 57markt.de-Website, abweichend der Originalspezifikationen entfällt jede Gewährleistung.

§2.6.4
Ohne schriftliche Zustimmung sind Ansprüche, die sich gegen Vorländer GmbH & Co. KG richten, nicht abtretbar und können nur vom Kunden geltend gemacht werden.

§2.6.5
Vorländer GmbH & Co. KG verweist in ihren Webseiten von ¿57markt.de¿ zu anderen Seiten im Internet. Es wird hierdurch ausdrücklich erklärt, dass die Vorländer GmbH & Co. KG keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten und eingespielten Seiten hat. Deshalb distanziert sie sich ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinkten Webseiten und macht sich diese Inhalte nicht zu Eigen. Diese Erklärung gilt für alle Seiten, zu denen Links führen.

§2.6.6
Trotz sorgfältiger Wartung und Pflege des Systems kann die Vorländer GmbH & Co. KG die jederzeitige Verfügbarkeit des Services 57markt.de nicht garantieren. Ein Anspruch auf die Nutzung des Services besteht nicht.

§3 Werbeaufträge

§3.1 Definition von Werbeaufträgen

§3.1.1
"Werbeauftrag" im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Schaltung und Veröffentlichung eines Werbemittels oder mehrerer Werbemittel in Medien-, Informations- und Kommunikationsdiensten, insbesondere dem World Wide Web, zum Zwecke der Verbreitung.

§3.1.2
"Auftraggeber" als Unternehmer i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln, demnach auch Werbeagenturen, im Folgenden Auftraggeber genannt.

§3.1.3
"Auftragnehmer" ist die Vorländer GmbH & Co. KG, Obergraben 39, 57072 Siegen, im Folgenden Auftragnehmer genannt.

§3.1.4
Ein "Werbemittel" im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann aus einem oder mehreren der genannten Elemente bestehen: Bildern und/oder Texten, aus Tonfolgen und/oder bewegten Bildern (u.a. Banner); aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (sog. Link). Werbemittel werden als Werbung auf den 57markt.de-Seiten kenntlich gemacht ohne dass sie verändert werden.

§3.1.5
"Kampagnenbeginn" ist der Zeitpunkt der ersten Schaltung in dem gebuchten Werberaum.

§3.2 Geltung
Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste des Auftragnehmers, die einen wesentlichen Vertragsbestandteil bildet. Etwaige Sondervereinbarungen ergeben sich aus dem Werbeauftrag. Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder sonstiger Inserenten ist ausdrücklich ausgeschlossen, auch für den Fall, dass solche durch den Auftraggeber übersandt wurden.

§3.3 Vertragsschluss

§3.3.1
Der Vertrag kommt mit der Bestätigung des seitens des Auftraggebers unterschriebenen Werbeauftrags durch den Auftragnehmer zustande.

§3.3.2
Der Vertragsschluss erfolgt zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber. Der jeweilige Auftraggeber ergibt sich aus dem Werbeauftrag.

§3.4 Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist die Einstellung und Ausstrahlung von Werbemitteln auf den dafür vorgesehenen Werbeträgern durch den Auftragnehmer gemäß dem Werbeauftrag, aus dem sich auch Sondervereinbarungen ergeben können.

§3.5 Rechte und Pflichten des Auftraggebers

§3.5.1
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die einzustellenden Werbemittel, wie in dem Werbeauftrag vorgegeben, anzuliefern. Störungen, die aufgrund der Nichteinhaltung dieser Vorgaben auftreten, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

§3.5.2
Der Auftraggeber ist für die Rechtmäßigkeit der gelieferten Inhalte verantwortlich, ebenso für solche Inhalte, auf die verlinkt wird. Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine Werbung so auszugestalten, dass sie nicht gegen Gesetz, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt. Weitere Vorgaben können sich aus dem bestätigten Werbeauftrag ergeben.

§3.5.3
Der Auftraggeber wird insbesondere keine Inhalte liefern, anbieten, hierzu Zugang verschaffen oder für Inhalte werben, die gegen die Bestimmungen des Strafgesetzbuches, das Jugendschutzrecht verstoßen oder die

§3.5.3a
- Kinder oder Jugendliche in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung darstellen; dies gilt auch bei virtuellen Darstellungen,

§3.5.3ab
- pornografisch sind und Gewalttätigkeiten, den sexuellen Missbrauch von Kindern oder Jugendlichen oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand haben; dies gilt auch bei virtuellen Darstellungen, oder

§3.5.3ac
- in den Teilen B und D der Liste nach § 18 des JuSchG aufgenommen sind oder mit einem in dieser Liste aufgenommenen Werk ganz oder im Wesentlichen inhaltsgleich sind (absolutes Verbot i. S. d. § 4 Abs. 1 JMStV).

§3.5.3b
- Der Auftraggeber wird außerdem Inhalte, die

§3.5.3ba
- in sonstiger Weise pornografisch sind,

§3.5.3bb
- in den Teilen A und C der Liste nach § 18 des JuSchG aufgenommen sind oder mit einem in dieser Liste aufgenommenen Werk ganz oder im Wesentlichen inhaltsgleich sind, oder

§3.5.3bc
- offensichtlich geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit unter Berücksichtigung der besonderen Wirkungsform des Verbreitungsmediums schwer zu gefährden, (relatives Verbot i. S. d. § 4 Abs. 2 JMStV) nur liefern, anbieten, hierzu Zugang verschaffen oder bewerben, wenn er sicherstellt, dass sie nur Erwachsenen zugänglich gemacht werden (geschlossene Benutzergruppe). Diese Voraussetzung wird derzeit nur für solche Inhalte als erfüllt betrachtet, die in einer geschlossenen Benutzergruppe angeboten werden, oder auf die von der geschlossenen Benutzergruppe verlinkt wird. Das Zugänglichmachen entsprechender Inhalte in anderen Bereichen bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien, zu deren Abschluss der Auftraggeber unaufgefordert an den Auftragnehmer herantreten muss.

§3.5.3c
- Inhalte, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen, insbesondere solche, die nach dem Jugendschutzgesetz für Kinder oder Jugendliche der jeweiligen Altersstufe nicht freigegeben sind oder die im Wesentlichen inhaltsgleich sind mit Angeboten, die nach dem Jugendschutzgesetz für Kinder oder Jugendliche der jeweiligen Altersstufe nicht freigegeben sind (relatives Verbot i. S. d. § 5 Abs. 1, 2 JMStV), wird der Auftraggeber nur anbieten, wenn er durch technische Mittel die Wahrnehmung des Angebots durch Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufe unmöglich macht. Das Angebot entsprechender Inhalte ist dem Auftragnehmer vorab schriftlich anzuzeigen und darf nur erfolgen, wenn der Auftragnehmer nicht binnen 2 Wochen widerspricht.

§3.5.3d
- Der Auftraggeber hat seine Inhalte und seine verlinkten Inhalte i.S.d. § 12 JMStV zu kennzeichnen und die Werbegestaltungsvorgaben des § 6 JMStV einzuhalten.

§3.5.3e
- Der Auftraggeber hat seine Inhalte und seine verlinkten Inhalte gem. § 11 Abs. 1 JMStV für ein als geeignet anerkanntes Jugendschutzprogramm zu programmieren. Die Parteien sind sich darüber einig, dass diese Voraussetzungen zurzeit voraussichtlich nur vom "ICRA Standard" erfüllt werden.

§3.5.4
Der Auftraggeber hat digital übermittelte Unterlagen frei von so genannten Computerviren oder sonstigen Schadensquellen zu liefern. Er ist insbesondere verpflichtet, zu diesem Zweck handelsübliche Schutzprogramme einzusetzen, die grundsätzlich dem neuesten Stand der Technik zu entsprechen haben. Bei Vorliegen von Schadensquellen auf einer übermittelten Datei wird der Auftragnehmer von dieser Datei keinen Gebrauch machen und diese, soweit zur Schadensvermeidung bzw. -begrenzung erforderlich, löschen, ohne dass der Auftraggeber in diesem Zusammenhang Schadensersatzansprüche geltend machen kann. Der Auftragnehmer behält sich vor, den Auftrageber auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen, wenn ihm durch solche durch den Auftraggeber infiltrierte Schadensquellen ein Schaden entstanden ist.

§3.5.5
Der Auftraggeber ist verpflichtet, das eingestellte Werbemittel nach Kampagnenbeginn unverzüglich zu überprüfen und bei Mangelhaftigkeit schriftlich zu rügen. Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels hat der Auftraggeber Anspruch auf Nachbesserung oder Schaltung einer einwandfreien Ersatzwerbung, sofern er diese dem Auftragnehmer unverzüglich zur Verfügung stellt.

§3.5.6
Den Auftraggeber trifft die Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

§3.5.7
Der Auftraggeber garantiert dem Auftragnehmer, dass er über alle Rechte an den Inhalten verfügt, die erforderlich sind, um dem Auftragnehmer sämtliche Rechte, welche im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses eingeräumt werden, zu gewähren. Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer sämtliche für die Nutzung der Werbung in Online-Medien aller Art, einschließlich World Wide Web/Internet, die erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank, Abruf aus dieser und Speicherung in einer Datenbank, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang, ein. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien. Darin enthalten ist das Werberecht als das Recht, die Werbung auch unentgeltlich durch Abdruck, Sendung und/oder sonstige Wiedergabe kurzer Bestandteil zum Zweck der Eigenwerbung zu verwenden, etwa im Rahmen eines Referenzarchivs oder für Präsentationen.

§3.5.8
Weiterhin ermächtigt der Auftraggeber den Auftragnehmer, Werbeinformationen in angemessenem Umfang zu Marktforschungszwecken an anerkannte Marktforschungsunternehmen weiterzuleiten. Ist der Auftraggeber dazu nicht bereit, hat er dies der Auftragnehmerin bei Vertragsschluss schriftlich mitzuteilen.

§3.5.9
Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer im Rahmen des Werbeauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen, insbesondere im Hinblick auf das veröffentlichte Werbemittel, entstehen können. Ferner wird der Auftragnehmer von den Kosten für eine angemessene Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt vorbehalten.

§3.5.10 Ein Ausschluss von Wettbewerbsfirmen findet nicht statt.

§3.6 Rechte und Pflichten des Auftragnehmers

§3.6.1
Der Auftragnehmer wird rechtmäßige sowie den dem Auftraggeber übermittelten Vorgaben entsprechende Werbemittel in den Werberaum einstellen sowie ausstrahlen, wie im einzelnen in dem durch den Auftraggeber bestätigten Werbeauftrag und/oder einer Sondervereinbarung geregelt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Werbemittel erforderlichenfalls zu bearbeiten.

§3.6.2
Der Auftragnehmer behält sich vor, Werbeaufträge - auch einzelne Werbemittel im Rahmen einer Werbekampagne - wegen des Inhalts, der Herkunft oder aus technischen Gründen abzulehnen, insbesondere dann, wenn die Werbemittel nicht den Vorgaben dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie dem bestätigten Werbeauftragsformular oder etwaiger Sondervereinbarungen entsprechen und/oder die Veröffentlichung für den Auftragnehmer unzumutbar ist; des Weiteren sofern der Inhalt des Werbeauftrags/Werbemittels vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde. Die Ablehnung des Auftrags wird dem Auftraggeber mitgeteilt. Sofern der Auftraggeber dem Auftragnehmer nachweislich rechtmäßige Ersatzwerbemittel unverzüglich zur Verfügung stellt, werden diese eingestellt werden. Im Übrigen besteht kein Anspruch auf Ersatz.

§3.6.3
Der Auftraggeber ist auch nach erfolgter Veröffentlichung zur Löschung oder Sperrung mangelhafter und insbesondere rechtswidriger Inhalte berechtigt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, im Rahmen der erforderlichen und zumutbaren technischen Möglichkeiten den Zugang zu solchen Inhalten zu sperren, die der Auftragnehmer als mangelhaft und insbesondere als rechtswidrig zurückweist. Dies gilt insbesondere, wenn dem Auftragnehmer selbst eine solche Sperrung nicht möglich ist. Sofern der Auftraggeber nachweislich rechtmäßige bzw. mangelfreie Inhalte als Ersatz liefert oder sofern auf die bemängelten Inhalte von den Seiten des jeweiligen Werbeträgers verlinkt war, nachweist, dass auf keine mangelhaften bzw. unrechtmäßigen Inhalte mehr verlinkt wird, wird der Auftragnehmer die Ersatzinhalte in den Werbeträger einstellen bzw. die Sperrung aufheben.

§3.6.4
Die Vorgaben aus Ziff. 2 gelten auch für den Fall, dass der Auftraggeber nachträglich Änderungen der Inhalte des Werbemittels selbst vornimmt oder solche Daten nachträglich verändert werden, auf die durch einen Link verwiesen wird, wenn das Werbemittel hiernach eine Voraussetzung für dessen Ablehnung bzw. Sperrung oder Löschung i.S.d. Ziff. 1 erfüllt.

§3.6.5
Die Rechtmäßigkeit des Werbemittels ist grundsätzlich nach deutschem Recht zu bestimmen. Ergeben sich jedoch aus den Inhalten (insbesondere wegen ihrer Sprache) oder aus den Bereich des Dienstes, für den die Inhalte vertraglich bestimmt sind, insbesondere bei Bestimmung für andere Staaten, Anhaltspunkte dafür, dass die Inhalte auch den Bestimmungen einer anderen Rechtsordnung unterliegen, bestimmt sich die Rechtmäßigkeit auch nach diesen Kriterien.

§3.6.6
Der Auftragnehmer ermöglicht dem Auftraggeber im Rahmen der technischen Möglichkeiten während der Dauer der Werbekampagne Zugriff auf die Kampagnendaten.

§3.6.7
Der Auftragnehmer wird die Werbemittel - abgesehen von Sondervereinbarungen in dem bestätigten Werbeauftrag - während des gebuchten Zeitraums und/oder bis zum Erreichen der gebuchten Medialeistung in den Werberaum einstellen. Im Falle der Unterlieferung wird der Auftragnehmer - soweit möglich und angemessen - eine Nachlieferung entsprechend der mit dem Auftraggeber vereinbarten TKP vornehmen. In diesem Fall bleiben die Werbemittel weiterhin online. Die Nachlieferung wird - vorbehaltlich etwaiger schriftlicher Sondervereinbarungen - grundsätzlich im Anschluss an den Werbeauftrag abgewickelt. Im Falle einer Abweichung zwischen der von dem Auftraggeber bzw. von dem Auftragnehmer gemessenen Medialeistung sind die von dem Auftragnehmer ermittelten Zahlen maßgebend.

§3.7 Preise und Zahlungsbedingungen

§3.7.1
Vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung in dem Werbeauftrag hat der Auftraggeber für jeden Werbeauftrag den der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils gültigen Preisliste entsprechenden Preis zu bezahlen. Änderungen der Preisliste bleiben vorbehalten. Ein Auszug aus der aktuellen Preisliste ist online auf den Seiten von 57markt.de abrufbar.

§3.7.1a
Die Erstellung von Werbemitteln zum Zwecke der Verbreitung wird nach Preisliste in Rechnung gestellt. Darüber hinaus werden die Kosten für erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen sowie Autorenkorrekturen nach Aufwand abgerechnet.

§3.7.2
Rabatte bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste.

§3.7.3
Wird ein Werbeauftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschiedsbetrag zwischen dem bereits gewährten Rabatt und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Rabatt zu erstatten.

§3.7.4
Sind Abschlagszahlungen eines Auftraggebers nicht eindeutig einer bestimmten Rechnung zuzuordnen, wird die Leistung im Zweifel auf die zeitlich älteste noch offene Rechnung erbracht, die dem Auftraggeber gestellt wurde.

§3.7.5
Die Werbeaufträge werden bei Kampagnenbeginn in Rechnung gestellt und sind innerhalb von 14 Tagen netto Kasse fällig. Bei Abbuchungsaufträgen oder Barzahlung bzw. Zahlungseingang bis zum Datum der Veröffentlichung werden 2 % Skonto gewährt. Bei nicht fristgerechter Zahlung kann für jede Mahnung ein Kostenbetrag bis zu 2,50 Euro berechnet werden. Zahlungsverzug oder Stundung bedingen Zinsberechnung in Höhe von 2% über Basiszins und Berechnung der Einziehungskosten. Abweichende Zahlungsbedingungen werden erst gültig durch schriftliche Bestätigung der Vorländer GmbH & Co. KG.

§3.7.6
Der Auftragnehmer ist bei Zahlungsverzug berechtigt, die weitere Ausführung des laufenden Vertrages bis zur Zahlung zurückzustellen. Darüber hinaus ist der Auftragnehmer berechtigt, bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers, die Leistung ohne Rücksicht auf ein ursprüngliches Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und vom Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

§3.7.7
Der bei Abschluss des Vertrages gültige Mehrwertsteuersatz ist zugrunde zu legen.

§3.8.8
Zahlungen sind ausschließlich zu leisten an die Vorländer GmbH & Co. KG, Obergraben 39, 57072 Siegen. Kontoverbindungen siehe Bestellschein.

§3.8 Gewährleistung des Auftragnehmers

§3.8.1
Der Auftragnehmer gewährleistet eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels.

§3.8.2
Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels hat der Auftraggeber Anspruch auf Nachbesserung oder Schaltung einer einwandfreien Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Bei Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit der Ersatzwerbung hat der Auftraggeber ein Recht auf Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rücktritt. Bei Vorliegen geringfügiger Mängel ist der Rücktritt ausgeschlossen.

§3.8.3
Sind etwaige Mängel der Werbemittel für den Auftragnehmer nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber bei entsprechend mangelhafter Veröffentlichung keine Ansprüche. Das gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Auftraggeber nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist. Offensichtliche Mängel hat der Auftraggeber binnen einer Frist von 3 Werktagen nach erster Veröffentlichung anzuzeigen, danach ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Bei späteren Reklamationen haftet der Auftragnehmer insbesondere nicht für die durch Zeitverzögerung entstandenen oder vergrößerten Schäden. Den Auftraggeber trifft die Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

§3.8.4
Fällt die Durchführung eines gesamten Auftrags aus Gründen aus, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (bedingt durch Software oder aus anderen technischen Gründen), insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z.B. anderen Providern), Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und für den Auftraggeber zumutbarer Frist nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers bestehen. Ist die Nachholung im Rahmen der gesetzten Frist nicht möglich, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten.

§3.8.5 Garantien im Rechtssinne werden nicht gewährt.

§3.9 Haftung

§3.9.1
Für schadensverursachende Ereignisse, die auf Übertragungswegen des Telekommunikationsproviders oder in einer Vermittlungseinrichtung des Telekommunikationsproviders eingetreten sind, haftet der Auftragnehmer dem Auftraggeber nur insoweit, als der Telekommunikationsprovider nach den Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes oder der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung in der jeweils geltenden Fassung gegenüber dem Auftragnehmer haftet.

§3.9.2
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen des gesetzlichen Vertreters, eines Angestellten oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung des Auftragnehmers auf den typischerweise vorhersehbaren unmittelbaren Schaden, maximal jedoch auf die Höhe der vereinbarten Auftragssumme, begrenzt.

§3.9.3
Voranstehende Haftungseinschränkungen gelten nicht für Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für Fälle der Verletzung von Kardinalpflichten sowie im Falle von dem Auftragnehmer zurechenbarer Körper- und Gesundheitsschäden.

§3.9.4
Trotz sorgfältiger Wartung und Pflege des Systems kann die Vorländer GmbH & Co. KG die jederzeitige Verfügbarkeit des Services 57markt.de nicht garantieren. Ein Anspruch auf die Nutzung des Services besteht nicht.

§3.10 Verjährung
Ansprüche aus einem Werbevertragsverhältnis verjähren nach Ablauf eines Jahres, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangt haben müsste.

§3.11 Laufzeit und Stornierungen

§3.11.1
Ein Werbeauftrag endet mit Ablauf der gebuchten Werbekampagne, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

§3.11.2
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund nach vorheriger Abmahnung bleibt hiervon unberührt.

§3.11.3
Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

§4 Schutz- und Urheberrechte
Kunden und Mitglieder sind verpflichtet, die Vorländer GmbH & Co. KG unverzüglich schriftlich zu unterrichten, falls sie wegen einer angeblichen Verletzung von gewerblichen Schutz- oder Urheberrechten durch auf den Seiten von 57markt.de veröffentlichten Werbevertrages von Dritten angegangen werden. Die Verteidigung gegen Ansprüche des behaupteten Rechtsinhabers wird durch die Vorländer GmbH & Co. KG auf eigene Kosten geregelt, soweit die Verletzung unmittelbar durch die 57markt.de-Website entstanden ist. Die Vorländer GmbH & Co. KG ist grundsätzlich bemüht, Kunden und Mitgliedern das Recht zur Benutzung der 57markt.de-Website zu verschaffen. Falls dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen nicht möglich ist, ist 57markt.de nach eigener Wahl berechtigt, den Werbevertrag so abzuändern, dass das Schutzrecht nicht weiter verletzt wird, oder den Werbevertrag zu stornieren und die Vertragsgebühr abzüglich einer Nutzungsentschädigung zu erstatten. Hat der Kunde oder ein Mitglied die 57markt.de-Website in ein System integriert, ist es verpflichtet, die Vorländer GmbH & Co. KG von Ansprüchen des Inhabers des verletzten Rechts freizustellen und Vorländer GmbH & Co. KG die sonst dadurch entstehenden Schäden zu ersetzen. Die 57markt.de-Website und die dazugehörenden Dokumentationen sind für den Eigengebrauch des Nutzers, der ein einfaches, nicht weiter übertragbares Nutzungsrecht erhält, bestimmt. Ohne schriftliche Zustimmung durch die Vorländer GmbH & Co. KG darf der Nutzer weder die 57markt.de-Website, noch Dokumentationen Dritten zugänglich machen. Kopien dürfen lediglich für Archivzwecke, als Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt werden. Eine Haftung oder ein Kostenersatz durch Nutzung von 57markt.de für solche Kopien ist ausgeschlossen. Sofern Originale einen auf den Urheberrechtsschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser von dem Nutzer auch auf Kopien anzubringen.

§5 Datenschutz
Vorländer GmbH & Co. KG versichert, bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten des Mitglieds und Nutzer von 57markt.de die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie andere einschlägige Rechtsvorschriften zu beachten. Vorländer GmbH & Co. KG erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten nur, soweit dies für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses und zur Beratung des Mitglieds, Werbung und Markt- und Meinungsforschung für den Zwecke von 57markt.de erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das Mitglied ein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Nutzung hat. Das Mitglied ist berechtigt, einer Nutzung seiner Daten für Zwecke der Werbung oder der Markt- und Meinungsforschung durch Vorländer GmbH & Co. KG zu widersprechen.

§6 Schlussbestimmungen

§6.1
Änderungen dieser AGB werden unter http://www.treff57.de im dafür vorgesehen Bereich bekannt gemacht. Sie gelten als vom Auftraggeber genehmigt, sofern dieser nicht binnen 1 Monats ab Mitteilung bzw. der Veröffentlichung schriftlich widerspricht.

§6.2
Werbeaufträge werden unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen abgewickelt.

§6.3
Eine Übertragung von Rechten und Pflichten aus Werbeaufträgen auf einen Dritten ist dem Auftraggeber nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Auftragnehmers gestattet. Letzteres darf nicht unbillig verweigert werden.

§6.3a
Ein Mitglied kann die Rechte und Pflichten, die sich aus dieser AGB und den Grundsätzen von 57markt.de ergeben, nur mit schriftlicher Zustimmung durch die Vorländer GmbH & Co. KG, auf einen Dritten übertragen. Diese Übertragung kann nur aus sachlichem Grund verweigert werden.

§6.4
Bei Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser AGB bzw. eines Werbevertrages mit dem Auftraggeber wird die Gültigkeit der übrigen Regelungen hiervon nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird durch eine solche ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen und der Intention der Parteien möglichst nahe kommt.

§6.5
Name und Anschrift des Auftraggebers sowie alle für die Auftragsabwicklung erforderlichen Daten werden in automatisierten Dateien gespeichert (gem. § 33 BDSG).

§6.6
Erfüllungsort ist Siegen als Sitz des Auftragnehmers.

§6.7
Gerichtsstand ist, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, oder keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, Siegen.

§6.8
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-Kaufrechts.

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